
Da geht´s lang!
Teilnahmebedingungen
bei Veranstaltungen und Ausfahrten
1. Teilnehmer und Fahrzeuge:
Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen und Ausfahrten sind alle Fahrer von historischen Fahrzeugen. Jeder Fahrer muss im Besitz einer für sein Fahrzeug entsprechenden Klasse benötigten Fahrerlaubnis sowie körperlich und geistig fahrtüchtig sein. Jeder Fahrer ist für sich, seine Mitfahrer und sein Fahrzeug /Gerät selbst verantwortlich.
Die Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein und den technischen Anforderungen der StVO entsprechen.
Jeder Fahrer bestätigt hiermit das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung über mind. 1 Mio. € für jedes seiner Fahrzeuge.
Die Oldtimerausfahrt ist eine rein touristische Ausfahrt. Teilnahmeberechtigt an Ausstellungen und Ausfahrten sind alle Fahrzeuge und Geräte von mind. 30 Jahren und älter.
2. Fahrverhalten:
Auf dem Ausstellungsgelände gilt SCHRITTGESCHWINDIGKEIT !
Während der gesamten Veranstaltung gilt die StVO. Bei Ausfahrten gilt generell ein Mindestabstand von 50m. Schäden, die während der Ausfahrt oder Veranstaltung entstanden sind, müssen umgehend dem Vorstand gemeldet werden. Jeder Fahrer hat für das Auffangen evtl. austretender Flüssigkeiten seines Fahrzeuges / Gerätes selbst zu sorgen.
3. Haftungsausschluss:
Alle Teilnehmer, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und ihren Fahrzeugen verursachten Schäden.
4. Haftungsverzicht:
Die Teilnehmer Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter verzichten durch die Abgabe des Anmeldeformulars für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Helfer, Behörden oder irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe des Anmeldeformulars an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Den Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten